Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Penergetic International AG, Uttwil/Schweiz (Verkäuferin)

§ 1 Allgemeines / Vertragsabschluss
a) Für Angebote, Verträge, Lieferungen, Dienstleistungen und die damit verbundenen Rechtsgeschäfte zwischen der Penergetic International AG (nachfolgend Verkäuferin genannt) und dem Kunden (nachfolgend Käufer genannt) gelten ausschliesslich diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen, auch wenn sie dem Käufer bei künftigen Geschäftsabschlüssen nicht noch einmal ausdrücklich mitgeteilt werden. Sie werden durch die Auftragserteilung oder spätestens mit Annahme der Lieferung anerkannt.
b) Abweichende Bedingungen des Käufers, die von uns nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden, werden weder ganz noch teilweise Inhalt eines Vertrages, auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Angebot und Preise
a) Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten uns das Recht vor, Preise und Konditionen jederzeit anzupassen.
b) Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise.
c) Die Endverkaufspreise (CH) schliessen die gesetzliche Umsatzsteuer (MwSt) mit ein und verstehen sich ohne Skonto, inkl. Transportkosten und Verpackung, sofern im einzelnen Verkaufsgeschäft nicht anders vereinbart.

§ 3 Lieferungen
a) Alle Lieferungen erfolgen ab Lager und auf Gefahr des Käufers; auch wenn die Versand- und/oder Frachtkosten - je nach vertraglicher Abmachung - von der Verkäuferin übernommen werden.
b) Die Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindliche Angaben, werden jedoch nach Möglichkeit eingehalten. Sie können sich infolge 'höherer Gewalt' entsprechend verzögern. Dies gilt auch, wenn bei Unterlieferanten Verzögerungen eintreten.
c) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Käufer zumutbar sind. Teillieferungen können sofort bei Versand verrechnet werden. Rücksendungen von Waren sind nur mit dem ausdrücklichen, schriftlichen Einverständnis der Verkäuferin zulässig.

§ 4 Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt
a) Die Zahlungskonditionen sind entweder in separaten Verträgen geregelt und/oder immer auch auf den Rechnungen ersichtlich.
b) Bei verspäteter Zahlung oder bei Stundung des Rechnungsbetrages behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe des von Geschäftsbanken üblich berechneten Zinssatzes für Kontokorrent-Kredite bis zur restlosen Bezahlung aufzurechnen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind vorbehalten.
c) Sämtliche von uns gelieferte Waren und Dienstleistungen bleiben bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum.

§ 5 Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
a) Die Gewährleistungsfrist für landwirtschaftliche Produkte beträgt 2 Jahre (sofern korrekt gelagert gemäss Hinweis der Verkäuferin)
und diese für die AquaKat-Prdukte 5 Jahre (auf Verarbeitung und Material) ab Gefahrenübergang.
b) Der Kunde hat die Beschaffenheit der Ware unverzüglich nach deren Erhalt zu prüfen.
c) Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung oder äusserlich feststellbarer Mängel sind innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen.
d) Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung - spätestens aber drei Monaten nach Auslieferung - schriftlich mitzuteilen. Zeigt der Kunde innerhalb dieses Zeitraumes keinen Mangel an, so gilt die Ware als mangelfrei anerkannt.
e) Mangelhafte Ware wird von der Verkäuferin nachgebessert oder ersetzt, wofür ihr die entsprechende Zeit und Gelegenheit einzuräumen ist. In diesem Fall wird die Ware von der Käuferin an eine von der Verkäuferin genannte Adresse versandt.
f) Bei unsachgemässer Behandlung durch den Käufer ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
g) Jegliche Schadenersatzansprüche des Käufers, die, gleichgültig aus welchem Grund unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder Verwendung unserer Produkte entstehen können, bleiben grundsätzlich ausgeschlossen, sofern die Verkäuferin, ihre Mitarbeiter oder Beauftragten den Schaden nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Vorbehalten bleiben die Vorschriften über die Produktehaftpflicht (PrHG).

§ 6 Vorbehalt
a) Die Produkte der Verkäuferin wirken im feinstofflichen Bereich. Die Reaktionen können unterschiedlicher Natur sein.
b) Die Produkte der Verkäuferin sind keine Heilmittel. Sie dienen nicht zur Diagnose, Linderung, Verhütung oder Beseitigung von Krankheiten oder deren Folgen. Die Produkte dienen keiner Anleitung zur Selbstdiagnose.

§ 7 Markenrecht und Copyright
a) Die Markenschutz- und Registrierrechte sämtlicher Produkte und Marken aus dem Hause Penergetic obliegen ausschliesslich dem Eigentümer der Marken und Produkte (Hauptsitz der Penergetic International AG, 8592 Uttwil/Schweiz). Vertreter können für die Zeit ihrer vertraglichen Vereinbarungen mit dem Hauptsitz die Marke in ihrem Vertragsgebiet - nach gegenseitiger und schriftlicher Vereinbarung und Bedarf - eintragen und nutzen. Nach Auflösung gemeinsamer Vereinbarungen gehen sämtliche Marken- und Registrierrechte unverzüglich an den Eigentümer (Penergetic International AG) zurück; ev. gegen Entgelt in der max. Höhe der tatsächlichen Aufwendung des Auftraggebers/Vertretung.
b) Das Copyright gilt für sämtliche Veröffentlichungen, Berichte, Analysen, Übersetzungen und nicht allgemeine Schreiben aus dem Hause Penergetic International AG, 8592 Uttwil-Schweiz und / oder D. Plocher katalytic-Systems e. K., 88662 Überlingen-Deutschland, auch wenn dieses Copyright auf den einzelnen Dokumenten nicht ausdrücklich vermerkt ist.
c) Zuwiderhandlungen können jederzeit geahndet werden.

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Leistungen sowie für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Unstimmigkeiten ist Uttwil / Schweiz (gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten).
b) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Käufer gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, auch wenn der Vertragspartner seine geschäftlichen Beziehungen und Tätigkeiten im Ausland pflegt.

§ 9 Schlussbestimmungen
a) Die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berühren nicht die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen. Die Vertragspartner verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und beabsichtigten Zweck am nächsten kommen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
b) Dem Käufer ist bekannt, dass Kunden- und Auftragsdaten im Rahmen der Verwaltung von der Verkäuferin gespeichert und verarbeitet werden.
c) Diese AGB gelten für die Gesamtdauer der Geschäftsbeziehungen zwischen Verkäuferin und Käufer.
d) Diese AGB gelten nicht unweigerlich auch für Rechtsgeschäfte zwischen der Verkäuferin und ihren Wiederverkäufern, Kunden und Geschäftspartnern in den jeweiligen, in- und ausländischen Verkaufsgebieten.

Uttwil / Schweiz, im Dezember 2009